BL13-News 07/26

Die Universitätsgewerkschaft informiert

Die Bundesleitung 13, kurz BL13, die Vertretung des wissenschaftlichen und künstlerischen Universitätspersonals in der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst, freut sich, Sie als GÖD-Mitglied direkt informieren zu können.

Mit einer neu gewählten Bundesleitung und einem ambitionierten Arbeitsprogramm setzt sich die Universitätsgewerkschaft in den kommenden Jahren für bessere Arbeitsbedingungen, faire Entlohnung, Gleichstellung und verlässliche Karrierewege an Österreichs Universitäten ein. Erfahren Sie außerdem, wie die Gewerkschaft gegen drohende Budgetkürzungen kämpft, die Hochschulstrategie 2040 sowie die geplante Reform des §109 UG, welcher befristete Arbeitsverträge zulässt. Außerdem informieren wir über eine AK-Veranstaltung zu Teilzeit, Arbeitsbelastung und Vereinbarkeit.

In den kommenden Monaten werden wichtige Entscheidungen zu Universitätsbudgets, Karrierewegen und Arbeitsrecht fallen – wir halten Sie über die Entwicklungen, Verhandlungen und Möglichkeiten zur Mitgestaltung auf dem Laufenden. In diesem Newsletter finden Sie Infos zu:

  • Mitglieder der neuen Bundesleitung 13
  • Rückblick: Demonstrationen gegen Sparmaßnahmen im Mai
  • Hochschulstrategie 2040 - wir versuchen hartnäckig, mitzureden!
  • Geplante Reform des §109 UG - quo vadis?
  • Diskutier‘ mit bei Veranstaltung „Arbeiten zwischen Anspruch und Vertrag: Teilzeit an Universitäten im Fokus“ (AK Wien)

Das BL13-Redaktionsteam freut sich über Rückmeldungen per eMail an redaktion.bl13symbolgoedpunktat!


Mitglieder der neuen Bundesleitung 13

Ergebnis der Wahl am 7./8. Mai 2026

Am Bundestag der Bundesvertretung 13 der Universitätsgewerkschaft am 7. und 8. Mai 2026 wurden die Mitglieder der Bundesleitung (BL) und der erweiterten Bundesleitung (eBL) für die nächsten fünf Jahre gewählt. 

Die BL13 ist das Arbeitskomitee der Universitätsgewerkschaft. Sie hat zudem die Aufgabe, die Interessen unserer Berufsgruppe innerhalb der GÖD zu vertreten. Die Mitglieder der BL13 bearbeiten arbeits- und universitätsrechtliche Themen; sie sind auch (allerdings nur in beratender Rolle für die Chefverhandler der GÖD) in die Kollektivvertragsverhandlungen involviert. Zum Vorsitzenden der BL13 wurde Martin Tiefenthaler (MUI) und zur Stellvertreterin wurde Sabine Hammer (VMU) gewählt. Weitere Mitglieder der Bundesleitung sind Christian Dank (Uni Wien), Manfred Gabriel (Uni Salzburg), Ulrike Hugl (Uni Innsbruck), Florian Part (BOKU), Angela Wegscheider (JKU Linz), Christian Wessely (Uni Graz) und Helmut Woschitz (TU Graz). Siehe auf unserer BV13-Webseite: Team.

Die eBL hat 28 Mitglieder und deckt damit die breite österreichische Universitätslandschaft ab. In diesem Kreis werden arbeits- und universitätsrechtliche Themen erarbeitet. Siehe: Die erweiterte BL13.

Am Bundestag kam es auch zur Verabschiedung der vorbereiteten Anträge. Die 11 teilweise sehr umfassenden Anträge betreffen Themen, die zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen an den Universitäten beitragen sollen. Diese werden nun beim GÖD-Bundeskongress (17.–19. November 2026) eingebracht. Die angenommenen Anträge bilden dann das Arbeitsprogramm der BV13 für die nächsten fünf Jahre. Die Anträge betreffen Verbesserungen in den Bereichen Arbeitsrecht, Entlohnung, Gleichstellung, Vielfalt an Karrierewegen, Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie zahlreiche Verbesserungen im Uni-Kollektivvertrag.


Demonstrationen gegen Sparmaßnahmen im Mai

Die GÖD setzt sich gegen Pläne zur Wehr, das Bildungssystem finanziell auszuhöhlen

Die Universitätsgewerkschaft ist weiterhin in großer Sorge wegen angekündigter massiver Einsparungsmaßnahmen an den Universitäten. Ende Mai haben 28.000 Menschen in Wien gegen die geplanten Budgetkürzungen demonstriert; Tausende nahmen an weiteren großen Demos in Klagenfurt, Graz, Salzburg und Linz teil. Die Demos wurden von der Gewerkschaft, den Betriebsräten und Universitätsleitungen unterstützt und auch von den Studierenden breit mitgetragen. 

Wir erinnern daran, dass die Beschäftigten an den österreichischen Universitäten mit einem sehr geringen Gehaltsabschluss für 2026 und 2027 bereits einen wesentlichen Beitrag zur Finanzierung des „Paktes für Forschung, Technologie und Innovation“ (FTI) geleistet haben. Aus diesem Grund wurde im Dezember 2025 eine zweijährige Valorisierung ausgehandelt. Die Uni-Beschäftigten haben der Regierung bereits durch einen realen Lohnverzicht geholfen! Die Sozialpartner gingen davon aus, dass sie damit ausreichend zur Budgetkonsolidierung beigetragen hatten. Nun werden die Universitäten doppelt zur Kasse gebeten.

Die Demonstrationen haben dazu geführt, dass über die geplanten Sparmaßnahmen neu verhandelt wurde. Im Herbst wird dazu im Rahmen der Leistungsvereinbarungsverhandlungen der Standorte mit dem Bundesministerium weiter verhandelt. Je nach Verlauf dieser Gespräche kann es im Herbst zu weiteren massiven Protestwellen kommen. 


Hochschulstrategie 2040

Wir versuchen hartnäckig, mitzureden!

Das Wissenschaftsministerium hat Anfang dieses Jahres mit der Entwicklung einer Hochschulstrategie 2040 begonnen. Unter Einbindung der Stakeholder will das Ministerium den Wissenschaftsbereich reformieren. Von der eBL sind einige Mitglieder dabei und bringen neben ihren fachlichen auch ihre gewerkschaftlichen Perspektiven ein. 

Unter anderem werden in der Strategieentwicklung die Themen Arbeitsbedingungen und Demokratisierung behandelt: Hochschulstrategie 2040 - Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung. Am 22. Juni kündigte Ministerin Eva-Maria Holzleitner ihre „progressiven strategischen Weichenstellungen für die Hochschulen von morgen” an. Die Ankündigungen der Bundesministerin sind als Pressetext im Netz zu finden: Progressive strategische Weichenstellungen für die Hochschulen von morgen - Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung Das Ministerium hat sich vorgenommen, den §109 UG zu streichen und verlässliche Karrierewege zu ermöglichen (siehe nächsten Beitrag). 

Ein weiterer Punkt der Ministerin war die Demokratisierung der Universitäten sowie die Einführung eines Faculty-Modells. Was sie damit konkret meinte, blieb jedoch offen. Neben dem anglo-amerikanischen Modell ist uns auch das skandinavische Modell bekannt. Beide haben frühere Karriereentscheidungen (also tenured positions in der Faculty), diversifizierte Karrierepfade (also Reader, Lecturer, Ass. und Assoz. Professuren) und flache Hierarchien. Einzelne Unis haben auch eigene Pfade. Allen gemeinsam ist, dass das Budget, bestehend aus Global- und Drittmittelgeldern, gemeinsam verteilt wird und damit einzelne Personen keine zentrale Rolle spielen können. 

Das anglo-amerikanische und v.a. jenes Modell, das sich in Großbritannien etablierte, hat teilweise sehr strikte Leistungskriterien und Evaluationen, die bei Nichterreichung oder auch, wenn Studierendenzahlen sinken (diese Unis finanzieren sich zum großen Teil aus Studiengebühren), zu Kündigungen führen. Dem gegenüber steht weniger Hierarchie, mehr Kooperationen und weniger Abhängigkeit.

Das skandinavische Modell eignet sich ebenfalls, um Hierarchien zu reduzieren und eine Abkehr vom Lehrstuhlmodell sowie mehr Kooperation zu fördern. Der Bund als wichtigster finanzieller Stakeholder könnte auf die Verteilung der Finanzmittel Einfluss nehmen (z.B. bestimmen, dass die Unileitungen ihre Mittel an Organisationseinheiten, Fachbereiche oder eben Fakultäten und nicht an einzelne Personen als Lehrstuhlausstattung geben). 

Es bleibt spannend, was konkret Eingang in das Strategiepapier des Bundesministeriums finden wird. Entwürfe dafür sollen bis Anfang kommenden Jahres vorgelegt werden. Vorab sind für November 2026 an sehr vielen Hochschulstandorten Informationsveranstaltungen dazu geplant.

Um über die Entwicklungen am neuesten Stand zu bleiben, empfehlen wir, sich zum Newsletter Anmeldung - Hochschulstrategie 2040 oder die Social-Media-Kanälen des BMFWF zu abonnieren: Facebook — Instagram — LinkedIn.


Geplante Reform des § 109 UG – quo vadis?

Untertitel

Die Wissenschaftsministerin Eva-Maria Holzleitner hat medial angekündigt, befristete Verträge an Universitäten einschränken zu wollen. Die Beschränkung und der maßvolle Umgang mit dem Einsatz von Befristungen ist eine langjährige Forderung der Gewerkschaft, daher begrüßt die BV13 dieses Vorhaben.

Derzeit sind die Universitäten nach UG 2002 durch den § 109 des Universitätsgesetzes vom allgemeinen österreichischen Arbeitsrecht ausgenommen. Dieses lässt in der Regel nur eine einmalige Befristung zu; der §109 UG02 erlaubt es Universitäten hingegen, ihre Mitarbeiter*innen ohne besondere Begründung und häufiger befristet anzustellen. Der Gesetzgeber hatte den §109 als Regelung für Sonderfälle gedacht; er wird jedoch an überwiegend als Regel angewendet. 

Welche Probleme dies sowohl für die Organisationen als auch insbesondere für die betroffenen Personen mit sich bringt, haben Angelika Schmidt von der WU Wien (Mitglied der eBL13) und Angela Wegscheider von der JKU Linz (Mitglied der BL13) in einem kürzlich erschienenen lesenswerten Blogbeitrag dargelegt. Unter https://www.awblog.at/Bildung/Weichen-stellen-fuer-Hochschulen-von-morgen fassen sie die Situation zusammen und skizzieren auch Vorstellungen von einer zukunftsgerichteten, besseren Personalpolitik. 

Auch seitens des Ministeriums wird inzwischen konzediert, dass eine Änderung notwendig ist. Verschiedenen Pressemeldungen war bereits zu entnehmen, dass die Ministerin sogar eine Abschaffung des §109 UG andenkt. Wie auch immer die Lösung des real existierenden Problems aussieht, klar ist: Mit der Streichung dieser Ausnahmeregelung würde das reguläre Arbeitsrecht für die Arbeitsverträge an den Universitäten gelten. Eine Aneinanderreihung befristeter Arbeitsverhältnisse (auch Kettenverträge genannt) ohne sachliche Rechtfertigung wäre dann nur noch eingeschränkt zulässig. Andererseits ist zu berücksichtigen, dass die Situation des in der Regel in einem Nischenbereich hochspezialisierten wissenschaftlichen und künstlerischen Universitätspersonals nur bedingt mit den Bedingungen am „freien Arbeitsmarkt“ kompatibel ist. Damit durch eine Änderung nicht andere schwerwiegende Probleme entstehen, ist die GÖD in permanentem Austausch mit dem Ministerium. Die Vorschläge der GÖD werden im Ministerium sehr wohlwollend aufgenommen. Wenn Sie Vorschläge oder Anregungen für die geplante Reform haben, bitten wir darum, uns diese zu übermitteln!


Diskutiere mit bei Veranstaltung „Arbeiten zwischen Anspruch und Vertrag: Teilzeit an Universitäten im Fokus“ (AK Wien)

Untertitel

Für viele ist die Tätigkeit an der Universität ein großer Traum, der in Erfüllung geht – und zugleich Schattenseiten aufwirft: Gerade die große Begeisterung für den Beruf befördert oft Selbstausbeutung, und der Wettbewerb setzt viele Forschende und Lehrende unter Druck, Arbeitsbedingungen zu akzeptieren, die nicht gerecht sind. Überlastung und ausufernde Arbeitszeiten, ungewollte Teilzeit oder die Herausforderung, Wissenschaft und Familie zu vereinbaren, bestimmen den Alltag. Die AK Wien geht im Rahmen der Diskussionsveranstaltung folgenden Fragen nach: Wo liegen die größten Baustellen? Und wie sieht eine gesunde und faire Arbeitszeitgestaltung für Teilzeitbeschäftigte an Universitäten aus? Diese und andere Fragen werden diskutiert. 

Zeit: Dienstag, 22. September 2026, 18:00 Uhr 
Ort: FAKTory, Universitätsstraße 9, 1010 Wien und online via Livestream

Nach Begrüßungsworten von Angelika Schmidt (WU, Kammerrätin AK Wien) und Sabine Hammer (VMU, GÖD BL 13) erwartet Sie eine Podiumsdiskussion mit

  • Christian deVito, Universität Wien, Workload and Quality of Work Initiative
  • Cornelia Dlabaja, Universität Wien, NuWiss
  • Claudine-Caroline Egger, BOKU, Netzwerk Mutterschaft und Wissenschaft
  • Maximilian Ender, BOKU, Prä-Doc
  • Moderation: Hannah Czernohorszky, Arbeiterkammer Wien

Anmeldung: https://veranstaltung.akwien.at/de/arbeiten-zwischen-anspruch-und-vertrag-teilzeit-an-universitaeten-im-fokus (auch für den Livestream ist eine Anmeldung nötig, wähle dabei den gewünschten Teilnahmemodus)