BL13-News 06/25
Die Universitätsgewerkschaft informiert
Die Rahmenbedingungen für die Gewerkschaftsarbeit in der zweiten Jahreshälfte war davon geprägt, die intensiven Verhandlungen zu Rahmenrechtsänderungen im Kollektivvertrag zu einem erfolgreichen Ende zu bringen. Parallel dazu hat sich die anhaltende, prekäre Situation des Bundesbudgets auch auf den universitären Bereich ausgewirkt und haben damit einem leider sehr ernüchternden Abschnitt der Valorisierungsverhandlungen geführt. In dieser Nummer informieren wir im Detail über diese Verhandlungsergebnisse und präsentieren die erreichten Änderungen im Rahmenrecht. Wir geben einen Einblick in das Zusammenspiel der Betriebsräte, Arbeiterkammer und der Gewerkschaft, stellen Weiterbildungsmöglichkeiten vor, geben einen Ausblick den gerade startenden Dialog zur Entwicklung der Hochschulstrategie 2040 und präsentieren Auszüge von einer Positionierung zu den Herausforderungen an die akademische Freiheit. Ein intensives Jahr 2025 neigt sich dem Ende zu. Das BL13-Redaktionsteam wünschen allen einen guten Ausklang des Jahres und schöne Weihnachtsfeiertage. Wir freuen uns über Themenvorschläge und weitere Rückmeldungen freut. Einfach per eMail an redaktion.bl13symbolgoedpunktat |
Kollektivvertrag
Valorisierungsverhandlungen abgeschlossen
Am 13. November und am 1. Dezember fanden die alljährlichen Verhandlungen mit dem Dachverband zur Valorisierung der KV-Gehälter statt. Folgende Forderungen wurden von der GÖD an den Dachverband übermittelt:
- Gehaltsvalorisierung in der Höhe der Inflation 3 % für 2026 und 2 % für 2027
- Gehaltsabschluss wirksam ab 1. Jänner 2026
- Weitere Verbesserung des B1-Schemas
- Anerkennung von gleichwertigen Post-Doc-Vordienstzeiten
- Überstundenentgelt für Teilzeitkräfte bei Mehrleistung
Die Vorstellungen der Verhandlungspartner lagen weit auseinander. Die Ausgangslage war für die GÖD-Forderungen denkbar ungünstig: In vielen Branchen gab es jetzt im Herbst sehr moderate Lohnabschlüsse unter der Inflationsrate. Außerdem wurde im November bekannt, dass das Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung (BMFWF) für die Finanzierung des Forschung, Technologie und Innovation (FTI)-Pakts noch eine Finanzierungslücke von ca. 150 Mio EUR hatte – Details dazu finden sich ua in folgendem Beitrag. Damit zeichnete sich ein „Ausspielen“ der unterschiedlich finanzierten Bereiche der außeruniversitär finanzierten Drittmittelforschung und der Universitäten ab.
Die Aussichten auf einen akzeptablen Abschluss waren somit getrübt, obwohl der Druck durch die steigende Inflation auf die Einkommenssituation der prekär befristet und Teilzeit-Beschäftigten bereits bei den Personalvertretungen angekommen ist. Die Stimmen, dass es Abschlüsse braucht, die diese spürbaren Folgen der Teuerung nicht noch verstärken, waren laut und als zumutbarste Untergrenze wurde ua Valorisierungswerte in der Höhe von 2,55% genannt. Ebenso gab es Anregungen, die unzähligen offenen Themenbereiche im Rahmenrecht wie Erweiterungen der Einberechnung von Vordienstzeiten, Verlängerungssachverhalte, Sabbaticalregelungen, Regelungen bzgl. ortsungebundenen Arbeitens, Mehrarbeitsregelungen) zügig weiter zu verhandeln.
Auf der Arbeitgeberseite wurde dann in den Verhandlungen mit den Teuerungsbelastungen und den daraus resultierenden Personaleinsparungen gedroht. Ebenso wurden von uns Vergleiche mit anderen zB Bereichen (zB metallverarbeitende Industrie oder Handel) aufgrund der spezifischen Finanzierungs- und Leistungserbringungssituation abgelehnt.
Das Ergebnis der Verhandlungen ist von diesen Vorstellungen und Wünschen sehr weit entfernt:
- Es gibt einen 2-Jahres-Abschluss
- 2026 + 1,65 Prozent mindestens aber 60,- Euro
- 2027 + 1,3 Prozent mindestens aber 60,- Euro
- Keine weiteren Zusicherungen für die Fortsetzung von Rahmenrechtsverhandlungen
Unter dem Strich bleiben somit Reallohnverluste – das kann nicht schön geredet werden! Dies wurde auch in der virtuellen, bundesweiten Betriebsversammlung am 5. Dezember 2025 deutlich, in der der Vorsitzende der Bundesleitung 13, Martin Tiefenthaler, das Verhandlungsergebnis vorgestellt hat. Viele der zeitweise über 500 anwesenden Kolleg:innen haben in Kommentaren und Rückfragen ihre Enttäuschung und Unverständnis über das Ergebnis Ausdruck verliehen.
Wenn euch interessiert, wie sehr die Teuerung euch persönlich betrifft, könnt ihr den persönlichen Inflationsrechner der STATISTIK AUSTRIA nutzen. Dieser persönliche Inflationsrechner erlaubt, einen für den eigenen Haushalt aussagekräftige Inflationsrate zu berechnen. Diese könnt ihr mit der nationalen Inflationsrate vergleichbar und/oder prüfen, wie groß die Lücke zum jetzigen Abschluss ist.
Das heurige Valorisierungs-Ergebnis ist enttäuschend. Vor dem Hintergrund ist es auf den ersten Blick vielleicht kontraproduktiv aufzufordern, in eurem Umfeld für eine Gewerkschaftsmitgliedschaft zu werben. Auf den zweiten Blick und in Richtung kommender Verhandlungen könnte eine sichtbare Erhöhung der Mitgliederzahl die Kraft der Verhandelnden massiv stärken. Die Gewerkschaft ist eine Kampforganisation. Kämpfen kann sie, wenn sie ausreichend Mitglieder hat. Im Universitätspersonal liegt der gewerkschaftliche Organisationsgrad im einstelligen Bereich. Also falls ihr in Eurem Umfeld politisch interessierte Kolleg:innen habt, ermutigt sie zur Mitgliedschaft. Change the union from within the union!
Kollektivvertrag - Rahmenrecht
Eine Verbesserung des B1-Schemas wurde erreicht!
Mit Wirkung zum 1. Januar 2025 wurde die bis dahin letzte Gehaltsstufe in lit. d des Gehaltsschemas B 1 (siehe Uni-KV § 49 (3)) um die Hälfte (250 Euro) erhöht und mit lit. e zusätzlich eine neue Gehaltsstufe eingeführt. Siehe dazu auch § 81 (25) Uni-KV. Mit dem B1-Schema werden Universitätsassistent:innen, Senior Scientists, Senior Artists, Senior Lecturers und Projektmitarbeiter:innen entlohnt.
Nur Professor:innen und assoziierte Professor:innen, sowie Lektor:innen haben andere Gehaltsschemata. Ein eigens formulierter Sideletters stellt sicher, dass weitere Verbesserungen dieses Gehaltsschemas im Laufe des Jahres 2025 verhandelt werden (nun wurde auf 2026 vertröstet). Für die Gewerkschaft ist dieses Ergebnis ein erster Teilerfolg.
Der große Brocken im B-Schema liegt noch vor uns: die Anhebung des Einstiegsgehalts, die Verkürzung der Vorrückungszeiten von acht auf sechs Jahre sowie die Einführung weiterer Gehaltsstufen am Ende der Dienstzeit. Diese Forderungen werden wir bei jeder weiteren Verhandlung einbringen und dafür kämpfen.
Kollektivvertrag - Rahmenrecht
Kündigung bei Ende der Projektfinanzierung
Ein zentrales Ziel der Gewerkschaft ist die Verbesserung der Karriereperspektiven des gesamten wissenschaftlichen und künstlerischen Personals. Wir setzen uns auch dafür ein, dass es mehr Entfristungen für global- und drittmittelfinanziertes Personal gibt. Gerade Personen, die sich mithilfe von Drittmittel-finanzierten Fördergeldern selbst finanzieren, darf die Universität keine Hürden in den Weg legen. Sie sollen endlich entfristet werden, statt in ihrer Forschung behindert zu werden.
Vor diesem Hintergrund gab es längere Verhandlungen mit dem Dachverband. Die Rektor:innen betonten darin, dass die Universitäten mehr drittmittelfinanziertes Personal entfristen wollen. Ihre Bedingung ist jedoch, dass sie unbefristete Projektmitarbeiter:innen auch nach fünf Jahren zum Monatsende kündigen können. Bislang war dies nur zum Quartalsende möglich.
Die GÖD hat gemeinsam mit dem Dachverband § 21 Abs. 2a erarbeitet, welche die Kündigungsoptionen von unbefristeten Projektmitarbeiter:innen von 4 auf 12 zu erhöhen, und eine gemeinsame Erklärung in § 81, welche die Bedingungen für die Anwendung und die Erhöhung von unbefristeten Verträgen im Drittmittelbereich anstrebt. Das Ziel dieser Maßnahmen ist es, mehr Entfristungen zu fördern.
§ 21 Abs. 2a kommt nur zum Tragen, wenn der Wegfall oder die Reduzierung der Projektfinanzierung durch Dritte einer Beschäftigung an der betreffenden Organisationseinheit nicht nur vorübergehend entgegensteht. Hat die Person jedoch einen Drittmittelantrag eingebracht, übernimmt die Universität die Finanzierung einer Überbrückungsdauer bis zur Neu- bzw. Weiterfinanzierung durch Drittmittel der betreffenden Organisationseinheit bis zu 12 Monaten. Die Antragsstellung darf nicht behindert werden. Die Gültigkeit von § 21 Abs. 2a ist zeitlich befristet und gilt vorerst für den Zeitraum vom 01.01.2026 bis zum 31.12.2029. Wir werden die Entwicklung genau beobachten!
Bei positiver Entwicklung und Evaluierung, dh bei erhöhter Zahl der unbefristeten Anstellungen von drittmittelbeschäftigten Frauen und Männern sowie Unterstützung der Beantragung der Finanzierung der Selbstanstellung zur Bearbeitung eines wissenschaftlichen Projekts über die Höchstgrenze für befristete Arbeitsverhältnisse hinaus durch die Universitätsleitungen, wird von beiden Seiten eine Verlängerung angestrebt.
Um diese Entwicklungen besser nachvollziehen zu können, benötigen wir Eure Rückmeldungen dazu. Teilt uns bitte direkt oder via eurer zuständigen BR-Kolleg:innen mit, wie sich die Situation in Euren Bereichen entwickelt. Diese Entwicklungen sind für uns eine ganz wichtige Informationsgrundlage!
Änderungen im Kollektivvertrag für die ArbeitnehmerInnen der Universitäten:
"20. Nachrag vom 24. November 2025"
1. In § 21 wird folgender Abs. 2a ergänzt:
(2a) Abweichend von Abs. 2 können Arbeitsverhältnisse, welche aufgrund einer Projektfinanzierung durch Dritte begründet wurden, auch nach dem vollendeten fünften Dienstjahr zum Letzten eines jeden Kalendermonats gekündigt werden, wenn der Wegfall oder die Reduzierung der Projektfinanzierung durch Dritte einer Beschäftigung an der betreffenden Organisationseinheit nicht nur vorübergehend entgegensteht.
2. In § 81 werden folgende Abs. 26 und 27 angefügt:
(26) Die Änderung des 20. Nachtrags wird mit 1.1.2026 wirksam und tritt mit 31.12.2029 außer Kraft.
(27) Für Arbeitsverhältnisse, welche aufgrund einer Projektfinanzierung durch Dritte begründet und zwischen 1.1.2026 und 31.12.2029 entfristet wurden, gilt § 21 Abs. 2a
unabhängig von Abs. 26 auch nach dem 31.12.2029 weiter.
Gemeinsame Erklärung der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst und des Dachverbands der Universitäten zu § 21 Abs. 2a:
Das gemeinsame Anliegen der Kollektivvertragsparteien ist es, die Zahl der unbefristeten Arbeitsverträge unter Berücksichtigung der jeweiligen universitären Rahmenbedingungen zu erhöhen. Auch nach der Intention des BMFWF (siehe ua Leistungsvereinbarungen 2025 – 2027) soll beim drittmittelfinanzierten Personal die Möglichkeit einer Weiterbeschäftigung über die Befristungsgrenze hinaus, gegeben sein. Dies erfordert entsprechende Gestaltungsmöglichkeiten bei Wegfall in der Drittmittelfinanzierung.
Die nachfolgende Ergänzung des § 21 um Abs. 2a ermöglicht es den Universitäten, abweichend von Abs 2 Arbeitsverhältnisse aus Drittmittelprojekten auch nach fünf Jahren zum letzten des Monats zu beenden, wenn die Drittmittel – etwa aus Gründen, die an den Projektfinanzierer:innen oder auch in der Person der Arbeitnehmer:innen liegen können – entfallen oder reduziert werden. Diese Ergänzung sehen die Kollektivvertragsparteien als
gemeinsames Signal, künftig im Drittmittelbereich Entfristungen vorzunehmen, um bewährten Mitarbeiter:innen weiterhin die Möglichkeit zu bieten, mit Drittmittelprojekten für die Universität tätig zu sein und auch bei Überschreiten der Grenzen des § 109 UG Projekte einreichen zu können. Ein Rechtsanspruch auf Entfristung besteht weiterhin nicht.
Die Regelung des Abs 2a soll nur dann zum Tragen kommen, wenn der Wegfall oder die Reduzierung der Projektfinanzierung durch Dritte einer Beschäftigung an der betreffenden Organisationseinheit nicht nur vorübergehend entgegensteht. Dabei ist von einer Überbrückungsdauer bis zur Neu- bzw. Weiterfinanzierung durch Drittmittel der betreffenden Organisationseinheit von längstens 12 Monaten auszugehen.
§ 21 Abs 2a soll befristet und damit nur für Drittmittel finanzierte Arbeitsverhältnisse gelten, die zwischen 01.01.2026 und 31.12.2029 entfristet wurden. Die Kollektivvertragsparteien werden 2029 die neue Bestimmung und deren Auswirkung aus den Jahren 2026-2028 (Bericht aller Universitäten) evaluieren und rechtzeitig Verhandlungen über eine allfällige Verlängerung aufnehmen. Es handelt sich bei dieser Regelung um eine Art „Sunset-Legislation“, die, per 31.12.2029 erlischt, sollten die Kollektivvertragsparteien keine Verlängerung vereinbaren. Für die Dienstverhältnisse, die innerhalb des Zeitraums 1.1.2026 bis 31.12.2029 entfristet werden, gilt diese Regelung weiterhin. Bei positiver Entwicklung und Evaluierung (erhöhte Zahl der unbefristeten Anstellungen von drittmittelbeschäftigten Frauen und Männern sowie Unterstützung der Beantragung der Finanzierung der Selbstanstellung zur Bearbeitung eines wissenschaftlichen Projekts über die Höchstgrenze für befristete Arbeitsverhältnisse hinaus durch die Universitätsleitungen) wird von beiden Seiten eine Verlängerung angestrebt.
Unterzeichnet von :
Mag. Johann Zöhling, Vorsitzender-Stellvertreter und Bereichsleiter für Kollektivverträge, Österreichischer Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft Öffentlicher Dienst
und
Vizerektorin Mag.a Gerda Müller, Vorsitzende des Dachverbandes der Universitäten
Wien, am 24. November 2025
Betriebsräte - Arbeiterkammer - Gewerkschaft
Wer macht was?
Die Interessen unselbständig Erwerbstätiger werden in einer engen Kooperation von drei wesentlichen Organisationen vertreten, die stark miteinander vernetzt sind aber auf unterschiedlichen Ebenen wirksam werden.
Auf lokaler Ebene sind es die Betriebsrät:innen, deren Zusammensetzung vielerorts gerade neu gewählt wurde. Auf breiterer Ebene sind alle Kolleg:innen, die nach Kollektivvertrag angestellt sind durch die Arbeiterkammer vertreten. Diese Pflichtmitgliedschaft hat eine lange Tradition in Österreich und wird insbesondere von Arbeitgeber:innen immer wieder hinterfragt. Ebenso immer wieder diskutiert wird die Rolle der Gewerkschaften. Was sich hinter diesen drei Vertretungen verbirgt, wird in diesem Beitrag näher beleuchtet.
Säule 1: Die Betriebsrät:innen – auf betrieblicher Ebene
- vertreten die Interessen im Betrieb gegenüber dem Management / der Betriebsleitung
- unterstützen und beraten dich bei Unklarheiten zu Deinem Arbeitsvertrag oder vielfältigen weiteren Fragen, die sich aus der Zusammenarbeit ergeben
- schließen Betriebsvereinbarungen ab
- bereiten nach den Bedürfnissen der Belegschaft Forderungen für KV-Anpassungen vor und leiten diese an die entsprechenden Branchenvertretungen in der Gewerkschaft weiter
- kontrollieren die Einhaltung des Arbeitsrechts und
- mobilisieren für Kampfmaßnahmen wie Betriebsversammlungen, Demonstrationen oder Streiks.
Allgemeine Informationen dazu finden sich unter: www.betriebsraete.at
Die Anliegen der lokalen Betriebsratsgruppen waren und sind es, faire Arbeitsbedingungen zu schaffen und durch eine aktive Gestaltung von zB Betriebsvereinbarungen spezifische Regelungen auszuhandeln. Informieren dich über die konkreten Aktivitäten deines Betriebsrats auf den Seiten deiner Institution.
Säule 2: Die Arbeiterkammer
- vertritt deine Interessen gegenüber dem Staat und der Politik und setzt hier Impulse in der öffentlichen Diskussion – wie zB 2025 die Re-Demokratisierung,
- unterstützt dich bei arbeitsrechtlichen Problemen,
- berät dich im Bereich des Arbeitsrechts und des Konsument:innenschutzes,
- analysiert und recherchiert Kenndaten für Lohn- und Gehaltsverhandlungen.
Allgemeine Informationen dazu finden sich unter: www.arbeiterkammer.at
Die Gründung der Arbeiterkammer war ein wesentlicher Baustein in der institutionellen Verfestigung der Sozialpartnerschaft. Nach jahrzehntelangen Bemühungen der Gewerkschaftsbewegung wurde im Februar 1920 das Gesetz über die Errichtung von Kammern für Arbeiter und Angestellte verabschiedet. Die Arbeiterkammern sollen den Handelskammern als gleichwertige Partner gegenüberstehen.
In den über 100 Jahren des Bestehens hat die Arbeiterkammer eine ganz zentrale Rolle für eine unabhängige Rechtsberatung im Bereich des Arbeitsrechts, aber zunehmend auch des Konsument:innenschutzes aufgebaut. Bei individuellen arbeitsrechtlichen Problemen kannst du Beratungsgespräche vor Ort vereinbaren – wichtig bei der Voranmeldung dazu: Gib an, dass du an einer Universität arbeitest, denn dann wird bei der Zuteilung der Gesprächspartner:innen darauf geachtet, dass der/die Berater:innen Erfahrungshintergrund in diesem Bereich hat.
Die Arbeiterkammer (AK) vertritt die Interessen von fast 4 Millionen arbeitenden Menschen in Österreich. Dabei steht die Rechte der Arbeitenden im Mittelpunkt. So hat sich die AK dafür eingesetzt, dass Arbeitende gehört, fair bezahlt werden und rechtlich abgesichert sind.
Es gibt in jedem Bundesland eine AK-Vollversammlung, die alle fünf Jahre von den Mitgliedern gewählt wird. In der Wiener Vollversammlung gibt es 180 Kammerrät:innen, die aus vielen verschiedenen Branchen kommen und die Interessen der Menschen aus diesen Bereichen einbringen.
Da Beschäftigte von Universitäten erst seit der Ausgliederung auch Beschäftigte sind, die in den Einflussbereich der AK fallen, hat es jetzt sehr lange Zeit kaum Vertreter:innen aus unserem Bereich gegeben. Seit diesem Jahr gibt es endlich 2 (!) Vertreter:innen aus dem universitären Bereich, die in der Vollversammlung und den diversen Fachausschüssen, die konkrete Arbeitsbedingungen an Universitäten miteinbringen – eine absolut wichtige Aufgabe.
Ein erster Schwerpunkt in dieser Funktionsperiode war Demokratie und Mitbestimmung: So war das Motto der Beratungen im Mai „Demokratie: Es gibt sie nicht geschenkt – und sie wird überall bedrängt!“ Dabei wurde einmal mehr dafür plädiert, im österreichischen allgemeinen Wahlrecht Anleihen an der Wahlordnung der AK zu nehmen. Seit der Gründung und der Durchführung der ersten AK Wahl im Jahr 1921 konnten alle AK Mitglieder wählen, unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft. Das ist auch heute so.
Bei der letzten Vollversammlung im November wurde der Schwerpunkt „Mit Frauen rechnen“ gewählt. Vor 100 Jahren hat Käthe Leichter das Frauenreferat der AK Wien gegründet. Was Käthe Leichter 1925 als erste Leiterin der Frauenabteilung als Pionierin begann, ist heute unverzichtbarer Teil des Kampfes für Gerechtigkeit. Frauen verdienen heute immer noch deutlich weniger als Männer – das zeigen auch die Analysen der Einkommensberichte in unserem Bereich. Die Forderungen von Käthe Leichter sind bis heute aktuell und aktuell gibt es sehr intensive Diskussionen rund um die Umsetzung der Lohntransparenz NEU – und diese Diskussionen werden auch uns an den Universitäten gut tun.
Säule 3: Die Gewerkschaften - Branchenebene
- vertreten deine Interessen in Deiner Branche,
- beraten dich in rechtlichen Fragen und unterstützen dich vor Gericht
- verhandeln die Kollektivverträge, in Rücksprache und basierend auf den Vorschlägen aus den Branchen/Berufsverbänden – in unserem Fall der Bundesleitungen 13 (wissenschaftliches und künstlerisches Personal) und 16 (Allgemeines Verwaltungspersonal)
- organisieren Kampfmaßnahmen wie Betriebsversammlungen, Demonstrationen oder Streiks.
Allgemeine Informationen dazu finden sich unter: Österreichischer Gewerkschaftsbund | ÖGB; Gewerkschaft Öffentlicher Dienst, GÖD
Mit der Ausgliederung der Universitäten wurde im begleitenden Universitätsgesetz (UG 2002) der Grundstein gelegt, dass es für die zentralen arbeitsrechtlichen Fragen zwischen der zuständigen Fachgewerkschaft – Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD) – und dem Dachverband der Universitäten ein Kollektivvertrag abgeschlossen werden kann.
Seit 2009 gibt es diesen Kollektivvertrag und es gibt im Rahmen der GÖD zwei Berufsvertretungen – Bundesleitung 13 für das Wirken der Wissenschaftler:innen und Künstler:innen an den Universitäten Österreichs und die Bundesleitung 16 für den Bereich des allgemeinen Universitätspersonals – die die Chefverhandelnden der GÖD bei der Weiterentwicklung des Kollektivvertrags beraten.
Bei diesen Beratungen suchen diese Berufsvertretungen den Austausch mit den lokalen Betriebsräten – auch heuer war das im Vorfeld der Valorisierungsverhandlungen wieder der Fall. In einen eigenen Beitrag dieses Newsletters wird detaillierter auf das heurige Ergebnis eingegangen.
Gewerkschaften sind in ihrer Grundstruktur Kampforganisation – die Repräsentant:innen am Verhandlungstisch durch unterschiedlichste Maßnahmen stärken. Kämpfen kann sie, wenn sie ausreichend Mitglieder hat. Im Universitätspersonal liegt der gewerkschaftliche Organisationsgrad im einstelligen Bereich. Wenn man/frau sich die Abschlüsse der letzten Jahre anschaut, kann er/sie zurecht natürlich die Frage stellen, warum es Sinn machen würde, diese Vertretung in der Form zu unterstützen. Gleichzeitig wird aber gerade von den Verhandlungspartner:innen immer wieder auf den schwachen Organisationsgrad verwiesen – ein Teufelskreis, den wir nur allzu gerne durchbrechen würden.
Falls du dich gerne ausführlicher über Arbeit der Arbeiterkammer unterhalten möchtest oder Anregungen und Ideen für die Durchbrechung des oben beschriebenen Teufelskreises der Gewerkschaftsarbeit haben, freuen wir uns über Rückmeldungen und stehen gerne für einen Austausch zur Verfügung.
Weiterbildungsmöglichkeiten für (neue) Betriebsrät:innen
Kurz- und Langform
An vielen Universitätsstandorten haben im November Betriebswahlen stattgefunden und in viele BR-Gremien starten neue Mitglieder die Mitarbeit.
Sich erstmals mit Personalvertretungsagenden zu befassen, ist eine tolle und spannende Arbeit, bringt aber auch einige Herausforderungen mit sich. Die praktische BR-Arbeit und die Beratung von Kolleg:innen ist eine spannende Betätigung und wächst mit dem Tun. Außerdem ist die Betriebsratsarbeit auch von einer Verflochtenheit von betrieblicher und politischer Arbeit begleitet und diese Verbindungen nicht immer ganz so selbsterklärend und durchsichtig.
Wer hier strukturiert Informationen erhalten möchte, der ist richtig für folgende Weiterbildungsmöglichkeiten:
Kurzform – 2,5 Tage – Einführung in die BR-Arbeit
Die Bundesleitung 13 organisiert einen Kurzseminar, in dem ihr von zwei versierten Kolleg:innen der Rechtsabteilung der GÖD (Mag. Jasmin Benesch) bzw. der Abteilung für Sozialpolitik der AK Wien (Mag. Julia Vazny-König) die wesentlichen Eckpfeiler für das Zusammenspiel der verschiedenen Institutionen und vor allem auch rechtlichen Bereiche erfahren könnt.
- Zeitraum: Mittwoch 18.02.2026 nachmittags bis Freitag 20.02.2026 mittags
- Ort: AK Bildungshaus Jägermayrhof Linz (Bildungshaus Jägermayrhof | Arbeiterkammer Oberösterreich)
Anmeldungen für dieses Kurzseminar bis spätestens 05.02.2026 an office.bv13@goed.at.
Langform – 14 Wochen - Intensivlehrgang
Von der Betriebsrät:innen-Akademie – BRAK – werden jedes Jahr ein 14 Wochen dauernde gewerkschaftspolitische Intensivausbildung angeboten, die sich an aktive Betriebsrät:innen aus Wiener Betrieben richtet.
- Online Infosession: 29.01.2026, 10:00 – 12:00 Uhr
- Die BRAK beginnt am 07.09.2026 und endet am 11.12.2026.
Die Nominierung erfolgt über die zuständige Gewerkschaft – in diesem Fall über die GÖD. Die Nominierungsfrist endet am 23.01.2026. Über eine endgültige Teilnahme entscheidet der Vorstand der AK Wien.
Diese Weiterbildungszeiten – sowohl die Kurz- als auch die die Langform – sind im Sinne der erweiterten Bildungsfreistellung Arbeitszeit. Das Redaktionsteam steht gerne für Rückfragen zu den beiden Weiterbildungsmöglichkeiten zur Verfügung.
Start des Dialogs zur Hochschulstrategie 2040
Als Gewerkschaftsvertretung ist es uns ein zentrales Anliegen, Lösungen und Verbesserungen für das Wirken der Wissenschaftler:innen und Künstler:innen an den Universitäten Österreichs nach dem Universitätsgesetz 2002 zu erreichen. Entsprechend haben wir uns auch mit der Aktualisierung des Gesamtösterreichischen Universitätsentwicklungsplans (GUEP) 2028-2033 beschäftigt.
Dabei sind uns die Abschnitte Karrieren, Internationalisierung und Gleichstellung/Diversität und Soziale Dimension als wesentliche Bereiche wichtig, die sich auch immer wieder in unserer Arbeit mit den lokalen Belegschaftsvertretungen an den einzelnen Universitätsstandorten widerspiegeln, und wir haben dazu im September auch eine entsprechende Stellungnahme eingebracht.
Der GUEP bildet eine Grundlage, für den Anfang Dezember 2025 gestarteten Dialog „Zukunft gestalten: Hochschulstrategie 2040“. In diesem Dialog ist angestrebt, aus tiefgreifenden Diskussionen in verschiedenen Arbeitsgruppen im Laufe des kommenden Jahres eine neues Strategiepapier für die weitere Entwicklung des wissenschaftlichen Bereiches und des Hochschulsektors zu entwickeln.
Bei der Auftaktveranstaltung mit mehr als 250 Teilnehmenden wurden dabei folgende Themenfelder als zentrale Bereiche identifiziert:
- Hochschule und Demokratie. Die demokratiestärkenden Hochschulen der Zukunft gestalten.
- Kooperativ und arbeitsteilig. Die Zukunft der hochschulübergreifenden Zusammenarbeit gestalten.
- Freudvoll und aktiv. Rahmenbedingungen für das Studium der Zukunft gestalten.
- Offen und sozial gerecht. Eine diverse und inklusive Zukunft an Österreichs Hochschulen ermöglichen.
- Attraktiv und perspektivenreich. Die Zukunft für Wissenschafter:innen und ihre Karrierewege gestalten.
- International und sichtbar. Die Zukunft der Hochschule Österreich im internationalen Raum stärken.
- Innovativ und exzellent. Heute die Lösungen für die Zukunft erarbeiten.
- Qualitätsvoll und effizient. Die Zukunft der Hochschulorganisation gestalten.
Die Ausgestaltung dieser Themenfelder wird mittel- und langfristig Auswirklungen auf die Arbeitsbedingungen in unserem Bereich haben. Falls Ihr euch an diesem Dialog beteiligt, freuen wir uns über Rückmeldungen dazu, damit auch wir hier gemeinsam die gewerkschaftlichen Positionen zu einzelnen Bereichen im Austausch mit Euch zuspitzen können.
Meldet euch dazu gerne beim Redaktionsteam oder direkt bei Angelika.Schmidt@my.goed.at.
Hochschulgespräche
Herausforderungen der akademischen Freiheit an Österreichs Universitäten aus Sicht der Gewerkschaften
1848 in der Paulskirchenverfassung wurde erstmals die Lehrfreiheit festgeschrieben: Die Wissenschaft und ihre Lehre sind frei. Bekanntlich war die Paulskirchenverfassung von sehr kurzer direkter Wirksamkeit. In Österreich wurde dies in dem Staatsgrundgesetz 1867 festgelegt und in die Verfassung der zweiten Republik übernommen und besteht wörtlich bis heute. Auch im BDG und im Kollektivvertrag wurde die (abweichende) Lehrmeinung als Kündigungsgrund ausgeschlossen (Uni-KV §22 Abs7). Die Rahmenbedingungen haben sich aber verändert.
Das wissenschaftliche und künstlerische Personal der Universitäten ist 20 Jahre nach Inkrafttreten des UG 2002 überwiegend dh zu mehr als 80% befristet beschäftigt, oft in Teilzeit und damit abhängig. Befristete Verhältnisse haben nur begrenzt Freiheiten in der Forschung. Gerade bei Eigenanträgen sind Erfolg und Sicherheit wesentlicher als Neigungen und Interessen.
Erfolgreiche Drittmitteleinwerbung orientiert sich an Mainstream Forschung. Nischenforschung oder fächerübergreifende Forschung ist oft nicht förderbar. Und selbst wenn ausgezeichnete Projekte eingereicht werden, werden übergreifende Projekte oft nicht ausreichend priorisiert, um gefördert zu werden. Damit kann summiert werden, dass Selbstantragsstellung exzellenten Forscherinnen und Forschern im Mainstream erfolgreich gelingt, damit aber die Freiheit der Forschung eingeschränkt ist.
Wissenschaftspreisträger wie Ralf Steinmann (Entdecker der dendritischen Zelle, Nobelpreis für Physiologie gemeinsam mit Bruce Beutler und Jules Hoffmann 2011), Avram Herschko (Arbeiten zum Proteasom, 2004 Nobelpreis für Chemie gemeinsam mit Aaron Ciechanover und Irwin Rose) und nicht zuletzt Anton Zeilinger (2022 Quantenteleportion Nobelpreis für Physik gemeinsam mit Alain Aspect und John Clauser) haben persönlich oder – wie im Falle von Zeilinger mehrfach öffentlich – festgestellt, dass ihre bahnbrechende oder initiale und später preisgekrönte Forschung in heutigen System nicht gefördert worden wäre.
Wenn – wie vorgesehen – bei Antragsstellung erfolgreiches Drittmittelpersonal dann auf Globalbudgetstellen (im BDG noch Planstellen) übernommen wird, bzw sich erfolgreich auf solche Stellen bewirbt ist von der Professur bis zur Tenurestelle erneut eine erfolgreiche Drittmitteleinwerbung für das unbefristete Verhältnis Voraussetzung. Kein vernünftiger Mensch wird hier – existentiell bedroht – ein Risiko eingehen, mangels Mainstream nicht gefördert und damit nicht unbefristet übernommen zu werden.
Institutionell ist seit 2017 die Universitätsfinanzierung auf mehreren Säulen aufgebaut, eine davon ist Drittmitteleinwerbung als Basisfaktor für die Globalbudgetzuteilung. Damit sind die Universitäten doppelt im Wettbewerb. Dh alle Unis und die MitarbeiterInnen kämpfen um Drittmittel bei den wenigen verbliebenen Geldgeber:innen. Die nationalen Drittmittel im FWF sind über die letzten Jahre angewachsen, aber nicht proportional zur Antragstellung. Die Folgen wiederholter Ablehnung von Drittmittelanträgen werden aus unserer Sicht zu wenig beleuchtet. Neben dem Zunichtemachen monatelange Arbeit und Hoffnung einzelner Wissenschafter:innen und Künsterler:innen, fließen mittlerweile unzählige Zeitressourcen in die Erstellung dieser Anträge, die dann zT aus Geldmangel der Förderinstitutionen zwar sehr gut bewertet, aber nicht gefördert werden.
Zurückkommend auf die akademische Freiheit ist die Frage zu stellen, wie es unter den jetzigen Bedingungen um die Freiheit bestellt ist, eigene Forschungsprojekte verfolgen zu können. Ohne die Option wissenschaftlich ergebnisoffen arbeiten zu können, ist eine wirkliche Innovation in Grundlagenforschung und angewandter Forschung z B bei Interventionsstudien an Patient:innen undenkbar. Dabei muss auch immer die Option eines negativen Resultats möglich sein, selbst wenn das dann oft nicht renommiert publiziert werden kann.
Eine andere Facette akademischer Freiheiten bezieht sich auf die Lehrfreiheit, die in manchen Bereichen ebenfalls beschnitten wird. Lehrpläne zielen zunehmend darauf ab, kleinere Gruppen und auch interaktiv an die Vermittlung der Lehrinhalte und Kenntnisse heranzuführen und auch die kritische Betrachtung der wissenschaftlichen Erkenntnisse nicht zu vernachlässigen. Weil aber Personalkategorien mit bis 8 bis 10 Semester Stunden Lehre aus der Baby-Boomer-Generation überwiegend mit Personen mit 4 Semesterstunden ersetzt werden, sind damit die Inhalte der all-inklusive Lehrverträge erschöpft.
Für freie Lehre wie etwa bei Wahlfächern bestehen folgende Probleme: Wegen Raumproblemen Lehre nur an Tagesrandzeiten möglich; wegen voller Lehrverpflichtung der Lehrenden kann diese Lehre nur außerhalb der Lehrverpflichtung erbracht werden – also gratis, oder aber von Lehrpersonal, das für das jeweilige Semester nur auf sechs Monate befristet angestellt wird. Leider ist es nur in wenigen Bereichen, in denen Kollektive die Bezahlung einfordern und die Personalvertretungen – unterstützt von der Gewerkschaft – dahinterstehen, gelungen die finanzielle Abgeltung dieser Mehrlehre zu erreichen. Diese Entwicklung ist kein Exzellenzzeichen für die Universitäten.
Allerdings gibt es auch Universitäten mit Gegenstrategien zum Lehrpersonalmangel: Die Etablierung neuer Lehrkonzepte, virtuelle Lehre, digitale Formate und Skills Prüfungen werden institutionell gefördert. Doch Sie sehen – gerade die Aufzählung dieser neuen Konzepte schränkt doch die Freiheit in der Lehre wieder massiv ein. Ich persönlich unterrichte in Innsbruck Sonographie, aber wer wird in 10 Jahren mit der gleichen Impertinenz aufgrund exzellenter studentischer Evaluation feststellen, dass Handwerk über Handwerk gelehrt und gelernt werden muss und virtuell nicht als manuelle Kompetenz vermittelbar ist? Ich will Ihnen nicht explizit ausführen wie sich virtuell erlerntes steriles Arbeiten am Patienten auswirken könnte. Wissenschaftliche Lehre ist also im Umbruch und leider ist nur über den Pfad der innovativen Lehrmethoden ein bisschen Freiheit noch abringbar.
Und doch ist gute Lehre und die dafür von den Studierenden entgegengebrachte Anerkennung nicht mit institutioneller Anerkennung aufzuwiegen, denn am Ende des Tages müssen wir Universitätslehrerinnen und -Lehrer von unserer Bezahlung zwar leben können und dienstrechtlich für Spezialisierung in Forschung und Lehre abgesichert sein, aber im Grunde der Dinge bleibt niemand ohne intrinsische Motivation erfolgreich und engagiert an den Universitäten tätig.
(gekürzter Input von Martin Tiefenthaler im Rahmen der Hochschulgespräche in Graz am 11. September 2025)