Entlohnung an den Universitäten
Der Kollektivvertrag der Universitäten (Uni-KV) regelt die Mindeststandards für die Gehälter an den Universitäten. Gehaltsanpassungen (Valorisierungen), die den jährlichen Kaufkraftverlust "ausgleichen" oder zumindest abmildern soll, werden jährlich zwischen den Kollektivvertragspartnern GÖD und Dachverband der Universitäten ausverhandelt. Des Weiteren versucht die BL13 bzw die GÖD, die Arbeitsbedingungen, die mit einem Kollektivvertrag geregelt werden können, zu verbessern.
Da der Uni-KV, wie jeder KV, nur Mindeststandards regelt, können im Arbeitsvertrag für die Arbeitnehmer:innen günstigere Vereinbarungen getroffen werden, insbesondere höhere Entgelte, sogenannte "Überzahlungen".
BL13 Informationsveranstaltung zum Stand der Uni-KV Rahmenrechtsverhandlungen am 7. Juni 2023, online 12.30
Wertschätzende Entlohnung gefordert!
In dieser Informationsveranstaltung präsentierte Martin Tiefenthaler, der Vorsitzende der BL13, den aktuellen Stand sowie die Forderungen und die inhaltlichen Grundlagen für unser Anpassungsbegehren - hier zum Nachhören: ►Uni-KV Rahmenrechtsverhandlungen, Post-Doc, Senior-Scientist, -Artist und -Lecturer (mp4, 18 Minuten, 77 MByte)
Die Gehaltsabschlüsse für die Beschäftigten des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals sind seit längerem ein Themenbereich, der vielen Beschäftigten ein Dorn im Auge ist. Für die Mehrzahl der KV-Beschäftigten entspricht der Ist-Lohn dem KV-Mindestlohn. Hier hat es in den letzten Jahren kaum spürbare Lohnanstiege gegeben, obwohl es erhebliche Veränderungen in den Berufsprofilen und bei den Anforderungen gegeben hat. Es hat sich außerdem eine beträchtliche Schere zu anderen Branchen aufgetan.
Dazu kommt, dass insbesondere in der Gruppe der wissenschaftlich und künstlerischen Mitarbeiter:innen im sogenannten B-Schema die Jahres- und Lebensverdienstsummen sehr unbefriedigend waren und sind (Details dazu finden sich in der Darstellung der Forderungen unten).
Die Universitätsgewerkschaft des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals hat sich schon seit längerer Zeit das Ziel gesetzt, attraktivere Gehaltsschemen zu erreichen, mit denen entsprechend auch auf die erbrachten Leistungen Rücksicht genommen wird. Wir werden trotz der stockenden Verhandlungen uns auch weiterhin dafür einsetzen.
Anpassungen des B-Schemas (KV §49)
Forderung der Gewerkschaft seit Frühjahr 2022
Nach mehrfachen Anläufen haben seit Juni 2022 Verhandlungen zu inhaltlichen Anpassungen im Kollektivvertrag (Uni-KV) – abseits von den Gehaltsvalorisierungen – begonnen und die Universitätsgewerkschaft hat neben verschiedenen geringfügigeren Anpassungen vor allem auch erreicht, dass eine langjährige Forderung nach einer Attraktivierung des B-Gehaltsschemas ab der dritten Stufe (PostDoc,… § 49 Abs 3 b Univ-KV) endlich Verhandlungsgegenstand geworden ist.
Eine sehr große Anzahl an Post-Docs wird auf Basis dieses Gehaltsschemas entlohnt. In diesem Schema sind nur wenige Vorrückungen vorgesehen und im Vergleich zum neuen und dem alten Lehrer:innendienstrecht wurde verdeutlicht, dass es schon bei den Einstiegsgehältern der Beschäftigten in B nach Uni-KV im Vergleich zu der angeführten Gruppe zu Unterschieden kommt. Über die Zeit hinweg – im Sinne einer Lebenseinkommenskurve – klafft eine immer größere Lücke (vgl. unterste Kurve) zwischen diesen Vergleichsgruppen auf.
An dieser Stelle wollen wir den damaligen Bundesminister Prof. Faßmann zitieren, der in einem Gespräch am 7.5.2019 gemeint hat, dass es ihm nicht einsichtig ist, warum die Personen, die Lehrer:innen ausbilden, am Ende des Tages schlechter bezahlt werden, als Lehrer:innen der Sekundarstufe II.
Dieses Ungleichgewicht ist offensichtlich und wir haben vorgeschlagen, ab PostDoc die Vorrückungen alle sechs statt wie zZt. acht Jahre zu gewähren und gegebenenfalls zwei weitere notwendige Vorrückungsstufen einzuführen. Zusätzlich sollen die Vorrückungsstufen 600 Euro betragen. Diesen Vorschlag finden Sie ebenso grafisch (rot strichliert, Var 3) dargestellt.
Auch wenn derzeit die Zeiten für die Finanzierung der Universitäten nicht einfach sind, sehen wir diese ersten Anpassungen des Gehaltsschemas seit der Einführung des Uni-KVs als unverzichtbar und wir hoffen, dass wir diesbezüglich akzeptable Angebote des Dachverbands bekommen sowie diese überfällige Änderung nicht erneut vertagt wird.