BL13-News 02/24

Die Universitätsgewerkschaft informiert

Die Bundesleitung 13, kurz BL13, die Vertretung des wissenschaftlichen und künstlerischen Universitätspersonals in der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst, freut sich, in dieser Ausgabe des Newsletters das Detailprogramm der dritten Auflage des Dialogforums, die am 15. Mai 2024 in Salzburg stattfinden wird, ankündigen zu können.

In dieser zweiten Ausgabe nehmen wir auch zwei aktuelle Themen mit auf: Wir gehen auf die Ansage des Wissenschaftsministers, ab dem Herbst Höchstbefristungsquoten für das wissenschaftliche Personal umzusetzen und weisen neuerlich auf unsere Positionen zum Thema Befristungen hin. In einem weiteren Beitrag greifen wir eine aktuelle Studie zur Arbeitssituation an der Universität Wien auf und berichten abschließend von einer Veranstaltung der Landesleitung Oberösterreich zum Thema des steigenden Wettbewerbsdrucks an Universitäten und dessen Effekte, die am 14. März 2024 an der JKU Linz stattgefunden hat.

Das BL13-Redaktionsteam freut sich über Rückmeldungen per eMail an redaktion.bl13symbolgoedpunktat!


Die Kunst von Wissenschaft zu leben: Ist die Uni eine gute Arbeitgeberin?

Drittes Dialogforum der BL 13 am 15. Mai 2024

Nachdem sich die letzten Dialogforen mit gesetzlichen Vorgaben der Personalentwicklung (§109 UG) oder den restriktiven Wirkungen von Budgets auf Personalentwicklung befasst haben, wird nun die Frage diskutiert, ob die Universitäten tatsächlich alle Möglichkeiten ausschöpfen, um für wertschätzende und arbeitnehmer:innen- und familienfreundliche Arbeitsbedingungen zu sorgen. Die Veranstaltung wird vom BR der Universität Salzburg hybrid organisiert. 

Termin: Mi. 15.Mai 2024, 14:00-16:00 Uhr 
MS-Teams-Link, Meeting ID: 336 045 355 234, Passcode: GcRsuJ

Ort: Unipark Nonnental, Erzabt-Klotz-Straße 1, 5020 Salzburg – sowie online zugänglich via Videokonferenz. Der Link zur Veranstaltung wird auf der BV13-Seite https://unigewerkschaft-bv13.goed.at/ und hier veröffentlicht.

Der Umgang der Universitäten mit dem KV kann als willkürlich bezeichnet werden!

Beim Gehalt wird das im Kollektivvertrag (KV) vorgegebene Minimum als Orientierungsgröße hergenommen, bei der Lehrbelastung das vorgegebene Maximum.  Um wissenschaftliche Qualität zum Diskontpreis zu erhalten, werden Pseudolaufbahnstellen geschaffen, die im KV keine Entsprechung finden und dem Geist des UG widersprechen.

Die Begründungen für diese Vorgangsweisen sind zumeist pseudo-ökonomisch. Gemeint ist eigentlich: Wenig nachhaltiges Sparen nach dem Rasenmäherprinzip.

Diskutiert werden sollen auch mögliche Vor-und Nachteile von möglichen Problemlösungen wie etwa Entwicklungsvereinbarungen in Form von Betriebsvereinbarungen oder die (Wieder-) Etablierung von demokratischeren Prozessen bei der Personalentwicklung (etwa in Form von Personalkommissionen).

Als Diskutant:innen haben zugesagt:  

  • Martin Weichbold, geschäftsführender Rektor der Universität Salzburg,
  • Mario Kostal, Vizerektor des Mozarteum,
  • Astrid Reichel, Professorin für Human Resource Management, stv. BR-Vorsitzende, Uni Salzburg,
  • Angela Wegscheider, stv. Vorsitzende BR, Uni Linz,
  • Martin Tiefenthaler, Vorsitzender der Universitätsgewerkschaft

Geplante Impulsreferate:

  • Vorstellung einer Umfrage unter Senior Lectureres der Uni Salzburg (BR Uni Sbg),
  • Darstellung der Laufbahn PDneu in Salzburg (BR Uni Sbg),
  • Entwicklungsvereinbarung Uni Graz (BR Uni Graz),
  • Demokratische Modelle der Personalentwicklung (Stefan Schön, MDW)

Moderation: Peter Holubar (BOKU Wien)


Toller Job, aber leider ohne Aufstiegs-, Karriere- und Entwicklungsmöglichkeiten

Einschätzung durch Beschäftigte an Universitäten

Aus Sicht der Universitätsgewerkschaft ist das Hauptkapital der österreichischen Universitäten ein gut ausgebildetes und forschungsstarkes Personal. Die Kolleg:innen an den österreichischen Universitäten umfassen somit eine heterogene, bunte, breite und diverse Zahl an Arbeitnehmer:innen. Dabei sollen neben Spitzenforscher:innen auch Newcomer:innen sowie eine Vielzahl an Forschenden, die spannende Forschungsbeiträge leisten, Platz haben.
– Wie sehen es die Betroffenen selbst?

Schon 2018/19 hat die Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien (AK Wien) eine Befragung unter dem wissenschaftlichen und dem allgemeinen Personal an den Universitäten und Fachhochschulen in Wien vorgenommen. Bei den Universitätsbeschäftigten machte die Universität Wien mit einem Anteil von 36% den größten Brocken aus. Die Studie ergab insgesamt eine gute Zufriedenheit mit der beruflichen Tätigkeit. Einige der Befragungsergebnisse zeigen allerdings problematische Aspekte auf, die speziell mit den vielfach prekären Beschäftigungsverhältnissen bei den wissenschaftlichen Mitarbeiter:innen zusammenhängen.

Ein sehr positives Ergebnis dieser Befragung war damals, dass es durchwegs sehr hohe Zufriedenheitswerte bei der Identifikation mit ihrer Arbeit gab, der Gestaltung der Arbeitsabläufe und auch der Arbeitszeiten, hier allerdings eher beim allgemeinen Personal. So wurde der Beruf Wissenschaftler:in im qualitativen Teil in verschiedenen Formulierungen als "super toller Job" bezeichnet.

Verbunden wurde diese hohe Zufriedenheit dann jedoch mit einem sehr kritischen und pessimistischen Blick auf „Aufstiegs-, Karriere- und Entwicklungsmöglichkeiten.“ In diesem Bereich waren die schlechtesten Zufriedenheitswerte auf einer Skala von 1 bis 5 (3,43 wissenschaftliches Personal, 3,33 allgemeines Personal) zu finden, dicht gefolgt von dem Themenbereich „Mitbestimmung“ (3,20 wissenschaftliches Personal, 3,25 allgemeines Personal).

Auffällig war außerdem die hohe Anzahl von schon durchlaufenen Dienstverhältnissen beim wissenschaftlichen Personal sowohl an Universitäten (4,7 Stellen) und Fachhochschulen (5,8 Stellen) – auch im Vergleich zum allgemeinen Personal. In der Ende März 2024 veröffentlichten Beantwortung der parlamentarischen Anfrage der SPÖ wird dargelegt, dass derzeit zB 566 Postdocs mit befristeten Verträgen nicht nur mehrere Verträge hintereinander haben, sondern zwei und mehrere Arbeitsverträge zur gleichen Arbeitgeberin Universität haben. Weitere Detailinformationen finden sich unter: (befristete) Dienstverhältnisse an Österreichischen Universitäten (17115/AB) | Parlament Österreich

Das ist ein sichtbares Zeichen für die massiv hohe Zahl prekärer Beschäftigungen beim wissenschaftlichen Personal. Verstärkt wird dieser Befund auch noch durch Daten zur Erhebung der erlebten Belastungen. Hier gibt die eingangs angeführte AK-Studie einen tieferen Einblick. Besonders hohe Belastungswerte wurden unter den wissenschaftlichen Mitarbeiter:innen ausgelöst  durch unsichere berufliche Perspektiven (3,49), Zeitdruck, Stress (3,44) Publikationsdruck (3,09) und durch die prekäre finanzielle Situation sowie mangelnde Planbarkeit (3,0) - auf einer Notenskala von 1 bis 5. Unsichere berufliche Perspektiven stachen bei der Befragung der wissenschaftlichen und künsterlischen Mitarbeiter:innen an den Universitäten besonders negativ hervor. 39% dieser Befragten fühlten sich hierdurch sehr stark, weitere 18% stark belastet. Mithin wird dieser Aspekt der Prekarität besonders negativ erfahren.

Die Unzufriedenheit mit den fehlenden Karriere- und Entwicklungsmöglichkeiten hängt beim wissenschaftlichen Personal mit den diskontinuierlichen Karriereverläufen zusammen: Diese Werte haben sich nicht verbessert! Dies belegt die aktuelle Studie zur Beschäftigung im Mittelbau an der Universität Wien, die von Julia Partheymüller und Petra Dannecker im März 2024 veröffentlicht wurde. In dieser Studie zeigen die Autorinnen die negativen Auswirkungen der derzeitigen Beschäftigungsverhältnisse auf Forschung und Lehre: Erzwungene Abwanderung der Drittmittelforschung, Engpässe und Qualitätsverlust im Bereich der Lehre, Karrierebehinderung beim wissenschaftlichen Nachwuchs, Abwendung von der (österreichischen) Wissenschaft.

Im März hat der FWF bekannt gegeben, dass sich die Zahl der (weiblichen) Bewerberinnen für zB Habilitationsförderprogramme mehr als halbiert hat: Das ist ein Alarmzeichen und einmal mehr ein Auftrag an uns als Interessensvertreter:innen hier laut die Stimme für gute Arbeitsbedingungen zu erheben!


Was ist von einer Höchstquote für befristete Verträge zu erwarten?

In einer Presseaussendung am 10. April 2024 überrascht Bundesminister Polaschek mit seiner Aussage, dass "er" ab 2025 Höchstquoten für befristete Verträge plant. Festgeschrieben werden soll das laut Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage in den Leistungsvereinbarungen zwischen Ministerium und Universitäten für die Jahre 2025 bis 2027. An der Definition der Quoten werde derzeit im Ministerium gearbeitet. Diese Definition wird ein zentraler Knackpunkt sein, inwieweit so eine Quote einen Steuerungseffekt in Richtung einer ausgeglicheneren Personalstruktur haben wird. 

Diese Ankündigung lässt auf einen möglichen Kurswechsel hoffen, denn bisher drehte sich die Diskussion ausschließlich darum, wie lange, wie oft und mit welchen Begründungen befristete Arbeitsverträge des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals aneinandergereiht werden dürfen. Grundlage dafür war und ist der mittlerweile berühmt-berüchtigte § 109 UG („Kettenvertragsverbotsausnahmeparagraph“). Diese Bestimmung erlaubt den Universitäten - im Widerspruch zum allgemeinen österreichischen Arbeitsrecht - die Aneinanderreihung von zwei oder mehr befristeten Verträgen ohne sachliche Zwänge und wurde zuletzt im Frühjahr 2021 „verschlimmbessert“. Die damals beschlossene Neufassung enthält nicht nur abstrakte und undifferenziert festgelegte Anwendungsbereiche, sondern verschiebt die Zusammenrechnung mancher Arbeitsverhältnisse um weitere acht Jahre nach hinten.

Was war und ist der Wunsch der Universitätsgewerkschaft?

Der Wunsch der Universitätsgewerkschaft ist es, endlich eine Trendwende vom Wildwuchs mehrfach befristeter Arbeitsverträge hin zum Regelfall des unbefristeten Arbeitsvertrags zu setzen. Befristungen sollen auf zeitlich überschaubare Phasen und sachlich gerechtfertigte Ausnahmetatbestände eingegrenzt werden.

Der Novellierungsvorschlag der Universitätsgewerkschaft 2021 war eine Reduktion der Befristungsdauer auf sechs Jahren mit der einzigen Ausnahmeregelung, die einmalige Ausdehnung auf acht Jahre zur Fertigstellung von Drittmittelprojekten. Nur Beschäftigungszeiten als studentische Mitarbeiter:innen sollen unberücksichtigt bleiben. Dieser klare, schlanke Regelungsvorschlag hätte einen Weg hin zur Normalität des privatrechtlichen Arbeitsrechts bedeutet – immerhin waren die Universitäten vor mehr als 20 Jahren in die Autonomie mit eigener Rechtspersönlichkeit und Privatangestelltenrecht geschickt worden. Unsere Position haben wir schon im September 2022 in der Broschüre, die ihr gerne verteilen könnt, zusammengefasst.

Wie stellt sich die aktuelle Situation der Befristungen dar?

Der für Anfang dieses Jahres angekündigte Universitätsbericht 2024 liegt leider noch immer nicht vor. Als Ausgangsbasis für die aktuelle Situation dient uns der 2020 erschienene Bericht. Laut diesem, Universitätsbericht 2020 S. 83, waren im Bereich des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals Ende 2019 im Schnitt 78,6% aller Beschäftigungsverhältnisse befristet, Frauen zu 82%, Männer zu 76%. Diese Quoten haben sich auch in späteren Studien nicht wesentlich verbessert, d.h. verringert.

In diesem Zusammenhang unterscheiden Schmidt und Wegscheider in einem Ende 2022 veröffentlichten Beitrag zwischen drei Beschäftigungsgruppen, die in der Analyse der Daten der Personalstrukturdaten des Universitätsberichts identifiziert haben:

  • Kernbelegschaft umfasst Beschäftigte in unbefristeten Arbeitsverhältnissen. Darunter befinden sich vornehmlich die Gruppe der Professor:innen – sowohl „berufene Kurienprofessor:innen“ als auch außerordentliche und assoziierte Professor:innen – und die Gruppe der Senior Lecturers und Senior Scientists. Insgesamt machen diese 20% der wissenschaftlich-künstlerischen Arbeitnehmer:innen aus.
  • Randbelegschaft, die ein beschränktes Qualifikationsprofil prägt und die durchwegs befristet beschäftigt ist. Diese Gruppe macht 15% aller Beschäftigten aus.
  • Flexibilisierte Stammbelegschaft, die vom Profil her ein umfassendes, der Kernbelegschaft vergleichbares Qualifikationsprofil aufweisen, dessen Beschäftigungsdauer jedoch befristet ist. Darunter fällt der Hauptanteil der Universitätsassistent:innen, auch teilweise Senior Lecturers, Senior Scientists, Projektmitarbeiter:innen sowie Lektor:innen – also der Großteil der Belegschaft, die für die Leistungsbilanz der Universitäten essentiell ist. Diese Gruppe macht 65% der Beschäftigten aus.

In den Analysen wurden alle im wissenschaftlich-künstlerischen Bereich Beschäftigten berücksichtigt, die an der Leistungserstellung an Universitäten beteiligt und ausgewiesen sind. Aktuellere Teildaten zur Situation bei Universitätsassistent:innen und Projektmitarbeiter:innen liefert die Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage der SPÖ die seit Ende März dieses Jahres vorliegt. Wen hier die konkrete Lage an seinem/ihren Standort interessiert, findet diese Detailantworten unter (befristete) Dienstverhältnisse an Österreichischen Universitäten (17115/AB) | Parlament Österreich.

Spannend bleibt, welche Berechnungsbasis für die angekündigte Höchstbefristungsquote des Ministeriums herangezogen wird. Dies ist noch nicht offengelegt und gleichzeitig wird genau hier ein Knackpunkt liegen, in welche Richtung so eine Regelung einen positiven Steuerungseffekt entwickeln kann.

Was leitet die Universitätsgewerkschaft daraus ab?

Die Datenlage zeigt, dass es nach wie vor einen sehr hohen Anteil an befristeten Beschäftigungsverhältnissen im wissenschaftlichen und künstlerischen Bereich gibt. Wir sind der Meinung, dass Österreichs Universitäten als verantwortungsvolle Arbeitgeberinnen ihrem Personal Beschäftigungsverhältnisse anbieten müssen, die der herausragenden Fachkompetenz dieser Personen entsprechen, ihnen adäquate Karrieremöglichkeiten bieten und ein "Mindestmaß" an Familien- und Lebensplanung ermöglichen.

Das UG sollte verpflichtende Regelungen für verbindliche Personalstrukturpläne an den Universitäten schaffen, das Bekenntnis zu unbefristeten Arbeitsverträgen normieren und sich auf konkret nachvollziehbar begründete Ausnahmefälle für Befristungen beschränken.

Die Universitätsgewerkschaft bekennt sich zu unbefristeten Arbeitsverhältnissen als Regelfall und fordert, dass Befristungen auf konkret nachvollziehbar begründete Ausnahmefälle beschränkt bleibt. Ausnahmeregelungen müssen Ausnahmen bleiben und dürfen nicht – wie es derzeit gelebt wird - zum Normalfall erhoben werden.

Wir fordern eine Regelung,

  • die die Interessen der Arbeitnehmer:innen berücksichtigt;
  • die einen verbindlichen Rahmen für dringend notwendigen Personalstrukturpläne schafft;
  • die den Kolleg:innen eine Perspektive bietet: Es müssen vertraglich klare Optionen zur Entfristung von Verträgen bzw. grundsätzlich unbefristete Verträge geschaffen werden;
  • die den Wildwuchs nicht klar abgrenzbarer Einzeltatbestände im Gesetz beseitigt,
  • die das unternehmerische Risiko der Universitäten bzw. des Staates nicht auf die Arbeitnehmer:innen abwälzt..

Inwieweit die Ankündigung von Wissenschaftsminister Polaschek hier endlich Impulse in diese Richtung setzt werden wir genau beobachten und kommentieren. Für uns ist es essentiell, dass der Wissenschaftsstandort Österreich attraktiv zukunftsorientiert, sozialverträglich und familienfreundlich wird. Dieses Ziel werden wir für und mit Euch weiterhin mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln verfolgen.


Aktivitäten von Landesorganisationen

Mehr als Geld: Was braucht gute Wissenschaft?

LL13 Oberösterreich: Nachlese zu einer Veranstaltung an der JKU Linz am 14. März 2024

Der Wettbewerbsdruck an Unis verstärkt soziale Ungleichheiten

"Mehr als Geld: Was braucht gute Wissenschaft?" Diese und weitere Fragen erörterten die Teilnehmerinnen einer Podiumsdiskussion mit über 70 Zuhörer:innen am 14. März 2024 an der JKU Linz. Organisiert wurde die Veranstaltung vom Unterbau Linz (NUwiss) und der Gewerkschaft des wissenschaftlichen und künstlerischen Universitätspersonals (GÖD, LL OÖ).

Auf dem Podium saßen Brigitte Aulenbacher (JKU), Theresa Hager (JKU und NUwiss), Ursula Rami (JKU) und Angelika Schmidt (WU Wien und GÖD, BL13). Durch die Veranstaltung führte Carina Altreiter (WU Wien und AK Wien), eine Wissenschaftlerin, bestens mit der prekären Arbeitssituation an Universitäten vertraut ist. Die Diskussion drehte sich um Karrieremöglichkeiten, Arbeitsbedingungen, Hierarchie und Demokratisierung. Die Podiumsteilnehmerinnen bewerteten die Situation des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals und der Wissenschaft aus ihren Positionen. Ihre Aussagen waren vielschichtig und anregend, teilweise auch kontrovers.

Es gab unterschiedliche Sichtweisen auf Problemlagen, aber auch auf Entwicklungspotenziale. Die Soziologin Brigitte Aulenbacher wies auf Ambivalenzen in der historischen Entwicklung der Universitäten hin: Die sich derzeit immer stärker unternehmerisch verstehende, auf outputorientiertes Publizieren fokussierte Universität schaffe zwar durch externe Projektfinanzierung ein professionelleres Umfeld und öffne sich für junge Menschen. Sie schaffe aber auch viele prekäre Beschäftigungsverhältnisse. Theresa Hager schilderte ihre Situation als projektfinanzierte Nachwuchswissenschaftlerin mit Betreuungspflichten, die zwar gut publiziere und bereits Fördermittel einwerben konnte, aber ihren befristeten Vertrag und die unsichere Finanzierung ihrer Stelle als demotivierend und vor allem beängstigend empfinde.

Die Organisationssoziologin und JKU-Senatsvorsitzende Ursula Rami thematisierte die Schwierigkeit der befristet beschäftigten Kolleg:innen, sich an der Gremienarbeit beteiligen zu können. Um in der universitären Selbstverwaltung mitarbeiten zu können, brauche es längerfristige Verträge, etwa um sich zur Wahl stellen zu können, viele wüssten aber schlichtweg gar nicht wie und wo sie sich einbringen könnten. Die Organisationsforscherin und Gewerkschafterin Angelika Schmidt hob den Betriebsrat hervor. Dieses Gremium ist das demokratischste Beteiligungsinstrument an der Universität und gemeinsam mit der Gewerkschaft die zuständige Interessensvertretung, wenn es um die Verbesserung der Arbeitsbedingungen geht. Hier gebe auch vom österreichweit agierenden Netzwerk Unterbau Wissenschaft (NUwiss) richtungsweisende Impulse und gute Unterstützung. NUwiss kritisierte die Autonomie der Universitäten, da es nur wenigen bislang gelinge, eine gute, halbwegs nachvollziehbare und transparente Personalpolitik zu machen. 

Die Diskussion zeigte, dass sicherlich eine generelle Erhöhung der staatlichen Grundfinanzierung unumgänglich ist, um der strukturellen Unterfinanzierung zu begegnen. Notwendig sei aber auch eine detaillierte Überprüfung und Hinterfragung der Mittelverwendung an den einzelnen Universitätsstandorten und damit verbunden eine transparente und nachhaltige Personalpolitik sowie die Begrenzung der Befristungsquoten für alle Beschäftigungsgruppen an Universitäten. Es könne nicht sein, dass 80% des wissenschaftlichen Personals befristet beschäftigt sind. Daueraufgaben in Forschung und Lehre erforderten Dauerstellen, wobei das Augenmerk auf die Gestaltung attraktiver Beschäftigungsverhältnisse - über alle Qualifikationsstufen hinweg - gelegt werden müsse.

Ziel der Veranstaltung war es, für die Notwendigkeit von Veränderungen zu sensibilisieren und den inneruniversitären Dialog zu fördern, der den Weg für eine nachhaltige und zukunftsorientierte Entwicklung in der Wissenschaft ebnet. Dringender Handlungsbedarf ist nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Forderung nach einer offenen und vielfältigen Universität gegeben, schließlich war man sich einig, dass prekäre Arbeitsverhältnisse für weniger privilegierte Personengruppen schlichtweg „nicht leistbar“ sind.


Kontakt

Wie findet ich weitere Infos?

Mehr Infos zu den Forderungen der Universitätsgewerkschaft für das wissenschaftliche und künstlerische
Personal sind auf dieser Homepage unter https://unigewerkschaft-bv13.goed.at/themen zu finden.

Wie erreiche ich die Bundesleitung 13?

Die Kontaktdaten finden sich unter https://unigewerkschaft-bv13.goed.at/team