Personalvertretung an den staatlichen Universitäten
An den Universitäten nach UG02 gelten zur Zeit unterschiedlichste Dienst- und Arbeitsrechte gleichzeitig. Um die Vertretung des Personals, die im Arbeitsverfassungsgesetz und im Personalvertretungsrecht geregelt ist, in halbwegs kompatible Bahnen zu lenken, legte das UG02 fest, dass es an den betreffenden Universitäten zwei Betriebsräte gibt, den für das wissenschaftlich-künstlerische Personal und den für das allgemeine Personal. Damit wirden die lokalen Dienststellenausschüsse für jene Arbeitnehmer:innen, die vor 2001 angestellt wurden, fortgesetzt. Neben diesen lokalen Personalvertretungen gibt es auch österreichweite Interessensvertretungen.
Betriebsrat, AK und Gewerkschaft
Der Betriebsrat ist Ihre lokale Interessensvertretung auf betrieblicher Ebene Ihrer Universität. Er vertritt Ihre Interessen im Betrieb, unterstützt und berät Sie. Der Betriebsrat überwacht die Umsetzung der Arbeitnehmer*innenrechte im Betrieb und steht somit in regelmäßigem Austausch mit der Arbeitgeberin Universität, vertreten durch das Rektorat. Er verhandelt mit dem Rektorat insbesondere Betriebsvereinbarungen, ermächtigt dazu durch das Arbeitsverfassungsgesetz sowie den Kollektivvertrag.
Die AK, die Kammer für Arbeiter und Angestellte, kurz Arbeiterkammer, ist die gesetzlich eingerichtete lnteressensvertretung der Arbeitnehmer*innen zur Wahrnehmung und Förderung der sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Interessen der Arbeitnehmer*innen. Die AK berät und vertritt sowohl einzelne Arbeitnehmer*innen als auch Betriebsräte in arbeits- und sozialrechtlichen Angelegenheiten. Dazu kommen Beratungsleistungen u.a. in Steuerfragen und des Konsumentenschutzes sowie wissenschaftliche Grundlagenforschung zu wirtschafts- und sozialpolitischen Fragen und die Mitwirkung im Rahmen von Gesetzgebung und Gerichtsbarkeit.
Die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD) ist ein Verein und vertritt die Arbeitnehmer*inneninteressen im Bereich der staatlichen Unversitäten. Dafür holt sich die GÖD den Rückhalt in den Bundessektionen, von den lokalen Betriebsräten sowie den GÖD-Mitgliedern in der jeweiligen Sparte. Umgekehrt berät die GÖD die Betriebsräte und stimmt Interessen mit den lokalen Vertretungen ab. Solidarisch verhandelt die GÖD den Kollektivvertrag für alle Arbeitnehmer*innen der Universitäten mit dem Dachverband der Universitäten, der durch die UNIKO, die Universitätenkonferenz, beschickt wird. Bei individuellen Streitfällen kann sie sich allerdings ausschließlich für GÖD-Mitglieder einsetzen. Die GÖD ist Mitglied im ÖGB, dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, ebenso wie etwa die GPA, die Gewerkschaft der Privatangestellten.
Die beamteten Arbeitnehmer:innen sowie die Arbeitnehmer:innen, die das VBG als Vertragsinhalt in ihrem Arbeitsvertrag haben, sind ebenfalls durch die GÖD vertreten. Für beamtete Arbeitnehmer:innen gibt es zusätzlich den Zentralausschuss als Personalvertretungsorgan in dienstrechtlichen Belangen.