Personalvertretung an den staatlichen Universitäten

An den Universitäten nach Universitätsgesetz 2002 (UG02) gelten zur Zeit unterschiedlichste Dienst- und Arbeitsrechte gleichzeitig. Um die Vertretung des Personals, die im Arbeitsverfassungsgesetz und im Personalvertretungsrecht geregelt ist, in halbwegs kompatible Bahnen zu lenken, legte das UG02 fest, dass es an den betreffenden Universitäten zwei Betriebsräte gibt, den für das wissenschaftlich-künstlerische Personal und den für das allgemeine Personal. Damit wurden die lokalen Dienststellenausschüsse für jene Arbeitnehmer:innen, die vor 2001 angestellt wurden, fortgesetzt. Neben diesen lokalen Personalvertretungen gibt es auch österreichweite Interessensvertretungen.

Der Betriebsrat

Der Betriebsrat ist Ihre lokale Interessensvertretung auf betrieblicher Ebene Ihrer Universität. Er vertritt Ihre Interessen im Betrieb, unterstützt und berät Sie. Der Betriebsrat überwacht die Umsetzung der Arbeitnehmer:innenrechte im Betrieb und steht somit in regelmäßigem Austausch mit der Arbeitgeberin Universität, vertreten durch das Rektorat. Er verhandelt mit dem Rektorat insbesondere Betriebsvereinbarungen, ermächtigt dazu durch das Arbeitsverfassungsgesetz sowie den Kollektivvertrag der Universitäten. Der Betriebsrat ist Ihre erste Stelle, wenn es um arbeitsrechtliche Beratungen geht.

An den Universitäten gibt es zwei Betriebsräte, den für das wisenschaftliche und künstlerische Personal und den für das allgemeine Personal. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Fragen an den zuständigen Betriebsrat, d.h. entsprechend der Aufgaben und der Zuordnung in Ihrem Arbeitsvertrag/Ihren Arbeitsverträgen.

Die AK, die Kammer für Arbeiter und Angestellte

Die Kammer für Arbeiter und Angestellte (AK), kurz Arbeiterkammer, ist die gesetzlich eingerichtete lnteressensvertretung der Arbeitnehmer:innen zur Wahrnehmung und Förderung der sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Interessen der Arbeitnehmer:innen. Die AK berät und vertritt sowohl einzelne Arbeitnehmer:innen als auch Betriebsräte in arbeits- und sozialrechtlichen Angelegenheiten. Dazu kommen Beratungsleistungen u.a. in Steuerfragen und des Konsumentenschutzes sowie wissenschaftliche Grundlagenforschung zu wirtschafts- und sozialpolitischen Fragen und die Mitwirkung im Rahmen von Gesetzgebung und Gerichtsbarkeit. Sie ist ausschließlich zuständig für Arbeitnehmer:innen, die nach Kollektivvertrag angestellt sind. Sie stellt ihre Beratungsleistungen aber auch "amtierenden" Betriebsrät:innen, insbesondere den Vorsitzenden, zur Verfügung.

Die GÖD, die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst

Die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD) ist ein Verein und vertritt die Arbeitnehmer:inneninteressen im Bereich der staatlichen Unversitäten nach UG 2002. Dafür holt sich die GÖD den Rückhalt in den Bundesleitungen, von den lokalen Betriebsräten sowie den GÖD-Mitgliedern in der jeweiligen Sparte, den sogenannten Bundesvertretungen. Umgekehrt berät die GÖD die Betriebsräte und stimmt Interessen mit den lokalen Vertretungen ab. Solidarisch verhandelt die GÖD den Kollektivvertrag für alle Arbeitnehmer:innen der Universitäten mit dem Dachverband der Universitäten, der durch die UNIKO, die Universitätenkonferenz, beschickt wird. Bei individuellen Streitfällen kann sie sich allerdings ausschließlich für GÖD-Mitglieder einsetzen. Die GÖD ist Mitglied im ÖGB, dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, ebenso wie etwa die GPA, die Gewerkschaft der Privatangestellten.

Der Zentralausschuss

Die beamteten Arbeitnehmer:innen sowie die Arbeitnehmer:innen, die das VBG als Vertragsinhalt in ihrem Arbeitsvertrag haben, sind ebenfalls durch die GÖD vertreten. Für beamtete Arbeitnehmer:innen gibt es zusätzlich den Zentralausschuss als Personalvertretungsorgan in dienstrechtlichen Belangen.